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gewerbliche Anwendbarkeit

См. также в других словарях:

  • gewerbliche Anwendbarkeit — neben ⇡ Neuheit und ⇡ Erfindungshöhe die dritte Voraussetzung der Patenterteilung (§ 5 PatG, Art. 57 EPÜ) und des Gebrauchsmusterschutzes (§ 1 GebrMG). Es genügt, dass der Gegenstand der Erfindung in einem Gewerbe einschließlich der… …   Lexikon der Economics

  • Patentanmeldung — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patente — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentieren — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentierung — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentrecht — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentschutz — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentwesen — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Sperrpatent — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • DBGM — Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebrauchsmuster — Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

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